Bedingungen und Konditionen

  1. Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag, der zwischen dem Internationalen Liedfestival Zeist und der Person, die eine Eintrittskarte für das Internationale Liedfestival Zeist bestellt/erwirbt (im Folgenden: der "Besucher"), geschlossen wird.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet Veranstaltung (musikalische) Aufführungen und/oder andere Manifestationen im weitesten Sinne des Wortes.

1.2 In diesen allgemeinen Bedingungen bedeutet der Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet, den eigentlichen Ort der Veranstaltung sowie das gesamte Gelände, die Räume, Felder usw. in der Umgebung, die Teil des Komplexes sind, in dem die Veranstaltung stattfindet.

  1. Abschluss des Abkommens/Zulassungsscheine

2.1 Der Vertrag über den Besuch einer Veranstaltung zwischen dem Internationalen Liedfestival Zeist und dem Besucher kommt zustande, wenn der Besucher eine Eintrittskarte für die Veranstaltung beim Internationalen Liedfestival Zeist bestellt/kauft.
2.2 Die Eintrittskarte wird einmalig ausgestellt.
2.3 Die Eintrittskarte berechtigt den Inhaber zum Besuch der Veranstaltung.
2.4 Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eintrittskarte dem Besucher zur Verfügung gestellt wird, trägt der Besucher das Risiko des Verlusts, des Diebstahls, der Beschädigung oder des Missbrauchs der Eintrittskarte.
2.5 Das Internationale Songfestival Zeist kann den Erhalt der Eintrittskarte nicht garantieren. Sollte der Besucher keine Eintrittskarte erhalten haben, so hat er dies dem Internationalen Songfestival Zeist rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen. Rechtzeitig bedeutet so rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung, dass das Internationale Songfestival Zeist die gekaufte Eintrittskarte entwerten und eine neue ausstellen kann. Wurde die Eintrittskarte beim Internationalen Songfestival Zeist oder einer Vorverkaufsstelle erworben, erhält der Besucher eine neue Eintrittskarte. Die Beweislast, dass der Besucher die Eintrittskarte gekauft hat, liegt beim Besucher.
2.6 International Song Festival Zeist behält sich das Recht vor, eine Höchstzahl von zu bestellenden Karten festzulegen, und der Besucher ist dann verpflichtet, die von International Song Festival Zeist festgelegte Höchstzahl einzuhalten.
2.7 Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Für die Eintrittskarten gelten die Bestimmungen von Artikel 6:230p Buchstabe e des Zivilgesetzbuches.

  1. Zugang

3.1 Der Inhaber der Eintrittskarte, der die Eintrittskarte zu Beginn der Veranstaltung zuerst vorzeigt, erhält Einlass. Das International Song Festival Zeist geht davon aus, dass dieser Inhaber auch der Berechtigte ist.
3.2 Eine Eintrittskarte berechtigt nicht zum Zutritt zum Gebäude oder Veranstaltungsort (dem entsprechenden Bereich) nach dem Beginn oder nach dem Ende der jeweiligen Veranstaltung. Im Falle einer Live-Übertragung kann es jedoch möglich sein, nach Beginn der Veranstaltung teilzunehmen. Danach ist es nicht mehr möglich, sich die Aufführung anzusehen, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben.
3.3 Eine Eintrittskarte berechtigt den Besucher zum einmaligen Anschauen einer Livestream-Vorstellung auf einem einzigen Gerät. Die Livestream-Vorstellung darf nur im häuslichen Umfeld angesehen werden. Die Betrachtung in einem größeren organisierten Rahmen ist untersagt.
3.4 Der Besucher ist verpflichtet, sich während seines Aufenthaltes im Gebäude oder Veranstaltungsort entsprechend der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten und den Regeln des Anstandes (bezogen auf die Art der besuchten Veranstaltung) zu verhalten. Der Besucher ist auch verpflichtet, die Hausordnung und die Anweisungen der als solche erkennbaren Funktionäre des International Song Festival Zeist zu befolgen.
3.5 Verstößt der Besucher in irgendeiner Weise gegen diese Normen, die Hausordnung und/oder Anweisungen, kann ihm der (weitere) Zutritt zum Gebäude oder Veranstaltungsort verweigert werden, ohne dass der Besucher Anspruch auf Erstattung seiner Eintrittskarte und/oder anderer Kosten hat.
3.6 In diesem Fall kann der Zugang auf unbestimmte oder bestimmte Zeit verweigert werden.

  1. Verbot des Weiterverkaufs usw. 

4.1 Der Besucher ist verpflichtet, die Eintrittskarte für eine Veranstaltung für sich zu behalten und sie daher nicht weiterzuverkaufen, zum Verkauf anzubieten oder Dritten in irgendeiner Weise zu gewerblichen Zwecken anzubieten oder zur Verfügung zu stellen.
4.2 Ein Besucher, der seine Eintrittskarte unentgeltlich und nicht zu kommerziellen Zwecken an einen Dritten weitergibt, ist verpflichtet, die ihm als Besucher auferlegten Verpflichtungen, wie sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher aufgeführt sind, auch der Person aufzuerlegen, an die er die Eintrittskarte weitergibt. Der Besucher garantiert dem Internationalen Songfestival Zeist, dass der/die Dritte(n) die Verpflichtungen einhalten wird/werden.
4.3 Das International Song Festival Zeist ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), die Identität des Inhabers der Eintrittskarte zu überprüfen, um festzustellen, ob diese mit dem Namen des Besuchers übereinstimmt, und, falls dies nicht der Fall ist, dem Inhaber den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.

  1. Sonstige Verpflichtungen des Besuchers

5.1 Der Besucher muss sowohl vor Beginn als auch während der Veranstaltung und solange er sich am Ort der Veranstaltung aufhält, im Besitz einer gültigen und unbeschädigten Eintrittskarte sein. Er ist verpflichtet, seine Eintrittskarte auf Verlangen der berechtigten Personen vorzuzeigen.
5.2 Im Interesse des/der Interpreten und der anderen Besucher ist es dem Besucher untersagt, während der Veranstaltung ohne Genehmigung des International Song Festival Zeist Foto-, Video-, Film- und Tonaufnahmen zu machen und/oder geeignete Geräte für diesen Zweck zu verwenden. Es ist dem Besucher nicht gestattet, die (Livestream-)Aufführung in irgendeiner Form und mit irgendwelchen Mitteln zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu übertragen oder in einer Datenbank oder einem Abrufsystem zu speichern. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann dem Besucher der (weitere) Zugang zum Gebäude oder zum Veranstaltungsort verweigert werden.
5.3 Der Besucher darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht für seine eigene Organisation werben.
5.4 Der Besucher ist verpflichtet, die Vorschriften (einschließlich der Hausordnung) einzuhalten und/oder
Anweisungen des International Song Festival Zeist, der Betreiber des Veranstaltungsortes, des Ordnungspersonals (Security), der Feuerwehr und anderer autorisierter Personen.
5.5 Innerhalb des Gebäudes oder Veranstaltungsortes ist das Rauchen in Bezug auf alle (auch elektronischen) Rauchmaterialien verboten, mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherbereiche. Ein Beamter des Gebäudes oder Veranstaltungsortes hat das Recht, dem Besucher im Falle eines Verstoßes den (weiteren) Zugang zum Gebäude oder Veranstaltungsort zu verweigern, ohne dass der Besucher Anspruch auf Erstattung der Eintrittskarte und/oder anderer Kosten hat.

  1. Rechte des Internationalen Liederfestivals Zeist

6.1 Verstößt ein Besucher gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen, ist das International Song Festival Zeist berechtigt, die Eintrittskarte für ungültig zu erklären oder dem Besucher den (weiteren) Zugang zur Veranstaltung zu verweigern, ohne dass der Besucher Anspruch auf Rückerstattung des Betrages hat, den er an das International Song Festival Zeist für die Eintrittskarte gezahlt hat (einschließlich der Bearbeitungsgebühren). Inhaber von ungültig gemachten Eintrittskarten haben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder anderweitige Entschädigung.
6.2 International Song Festival Zeist behält sich das Recht vor, dem Besucher den (weiteren) Zugang zur Veranstaltung zu verweigern oder ihn vom Veranstaltungsort zu verweisen, wenn International Song Festival Zeist dies zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung während der Veranstaltung für erforderlich hält.
6.3 Das Internationale Songfestival Zeist hat das Recht, Bild- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung, bei der der Besucher anwesend ist, vor, während und/oder nach der Veranstaltung zu machen. Das Internationale Songfestival Zeist handelt in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG), indem es den Besucher nicht in einer identifizierbaren Weise aufzeichnet. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine Person dann identifizierbar ist, wenn ihre Identität ohne unverhältnismäßigen Aufwand festgestellt werden kann.

  1. Höhere Gewalt

7.1 In Ergänzung zu Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haftet das Internationale Songfestival Zeist nicht für Schäden, die dem Besucher durch höhere Gewalt seitens des Internationalen Songfestivals Zeist entstehen, einschließlich der Rückerstattung von Eintrittskarten und/oder anderen Kosten. Als höhere Gewalt gilt jeder Umstand, auf den das Internationale Songfestival Zeist keinen Einfluss hat - auch wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war - und der die Erfüllung des Vertrags vorübergehend oder dauerhaft verhindert, sowie, soweit nicht bereits darin enthalten, Feuer, Streik, Wetterbedingungen, staatlich angeordnete Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten, terroristische Bedrohungen und Unruhen.
7.2 Im Falle höherer Gewalt, zu der in diesem Zusammenhang auch Krankheit und/oder Ausfall eines oder mehrerer Interpreten gehören, hat das Internationale Songfestival Zeist das Recht, den/die betreffenden Interpreten durch vergleichbare andere Interpreten zu ersetzen und gegebenenfalls das Programm anzupassen oder die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder abzusagen.
7.3 Wenn eine Veranstaltung infolge oder im Zusammenhang mit höherer Gewalt von International Lied Festival Zeist vor ihrem Beginn abgesagt wird, ist International Lied Festival Zeist lediglich verpflichtet, dem Besucher den auf der Eintrittskarte angegebenen Betrag oder, falls nicht vorhanden, den vom Besucher über die in Artikel 1.1 genannte offizielle Vorverkaufsadresse gezahlten Betrag (ohne Servicegebühren) zu erstatten. Wenn eine Veranstaltung aufgrund von oder im Zusammenhang mit höherer Gewalt nach ihrem Beginn abgesagt werden muss, ist das International Song Festival Zeist nur verpflichtet, dem Besucher einen Teil des auf der Eintrittskarte angegebenen Preises oder andernfalls den vom Besucher über die in Artikel 1.1 genannte offizielle Vorverkaufsadresse gezahlten Preis (ohne Servicegebühren) zu erstatten. Erstattungen werden nur innerhalb von zwölf Wochen nach dem stornierten Datum vorgenommen. Bearbeitungsgebühren oder sonstige Schäden werden nicht erstattet.
7.4 Im Falle einer Verlegung der Veranstaltung durch das Internationale Songfestival Zeist bleibt die Eintrittskarte für das neue Datum, an dem die Veranstaltung stattfindet, gültig. Das Internationale Songfestival Zeist kann im Falle einer Verlegung auch neue Eintrittskarten für die Veranstaltung ausstellen. In diesem Fall verlieren die zuvor ausgestellten Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Wenn der Besucher die Veranstaltung an dem neuen Datum nicht besuchen kann oder möchte, hat er das Recht, seine Eintrittskarte an die Partei zurückzugeben, bei der er die Eintrittskarte erworben hat, und erhält eine Rückerstattung der Eintrittskarte und/oder anderer Kosten. Diese Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Besucher innerhalb von zwölf Wochen nach dem Termin der Veranstaltung eine gültige und unbeschädigte Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle einreicht. Bedienungsgelder oder sonstige Schäden werden nicht erstattet. Der Besucher hat auch keinen Anspruch auf (Ersatz-)Eintritt zu einer anderen Veranstaltung.
7.5 Das International Song Festival Zeist ist berechtigt, die (regulären) Öffnungszeiten anzupassen, um gelegentlichen Übungen im Rahmen der betrieblichen Notfallmaßnahmen Rechnung zu tragen, oder im Notfall das Gebäude oder den Veranstaltungsort ganz oder teilweise zu evakuieren, ohne dass der Besucher Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittskarte und/oder anderer Kosten und/oder Entschädigung hat.)

  1. Haftung Internationales Songfestival Zeist 

8.1 Der Aufenthalt des Besuchers im Gebäude oder am Veranstaltungsort erfolgt ausschließlich auf eigene Kosten und Gefahr. Das Internationale Songfestival Zeist haftet nur für Sach- und/oder Folgeschäden oder Verletzungen, die ein Besucher erleidet, die die direkte und ausschließliche Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Internationalen Songfestivals Zeist und/oder seiner Beamten sind. Nur Schäden, für die das International Song Festival Zeist versichert ist oder nach billigem Ermessen hätte versichert werden müssen, kommen für eine Entschädigung in Betracht, und zwar nur bis zur maximalen Versicherungssumme oder 25.000 EUR pro Veranstaltung. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung aus der Versicherungspolice erfolgt, ist die Haftung des Internationalen Liedfestivals Zeist auf einen Betrag von 25.000 EUR pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe beschränkt.
8.2 Die Haftung des International Song Festival Zeist ist u.a. ausgeschlossen:
a. Schäden, die durch Handlungen Dritter entstehen, einschließlich der vom International Song Festival Zeist beauftragten Personen und der Mieter des Gebäudes oder des Veranstaltungsortes und der von diesen Dritten beauftragten Personen;
b. Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung von Anweisungen der Verantwortlichen des Internationalen Song Festivals Zeist und aus der Nichtbeachtung der allgemein gültigen Anstandsregeln ergeben;
c. (Folge-)Schäden, die sich aus unvorhersehbaren Änderungen der Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltungen ergeben, auf die sich der Vertrag zwischen dem Internationalen Songfestival Zeist und dem Besucher bezieht;
d. Schäden, die durch andere Besucher verursacht werden.
e. Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung der Eintrittskarte entstehen.

  1. Persönliche Daten

9.1 Die personenbezogenen Daten des Besuchers, einschließlich der Daten zu Name, Adresse, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer, Geschlecht, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse des Besuchers, die vom Internationalen Songfestival Zeist im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Eintrittskarte erfasst werden, werden in die Verwaltung des Internationalen Songfestivals Zeist aufgenommen und möglicherweise an den/die entsprechenden Partner der Veranstaltung weitergegeben. Der Zweck dieser Aufzeichnungen besteht darin, personenbezogene Daten für Verwaltungsvorgänge, die Analyse der Besucherregistrierung und Mailings zu verwalten und zu nutzen.
9.2 Als betroffene Person kann der Besucher jederzeit das Recht auf Einsichtnahme geltend machen und/oder sich vom Erhalt von Mailings abmelden. Das Internationale Songfestival Zeist verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften und in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzrichtlinie, die auf der Website des Internationalen Songfestivals Zeist zu finden ist.

  1. Freunde und Gönner

10.1 Die Freunde werden über ein Anmelde- oder Genehmigungsformular registriert und zahlen einen jährlichen Freundschaftsbeitrag, der vom Internationalen Songfestival Zeist festgelegt wird. Ab 2024 gilt ein Freundschaftsbeitrag von 45,00 € und für einen Freund mit Partner 70,00 €. Freunde, die kein Mandat erteilen, zahlen einen Aufschlag von 5,00 € für Verwaltungskosten (der Beitrag beträgt dann 50,00 € bzw. 75,00 €). Die Beiträge der Freunde kommen dem Betrieb des Internationalen Song Festivals Zeist zugute.
10.2 Mäzene verpflichten sich im Rahmen einer regelmäßigen Schenkungsvereinbarung, mindestens fünf Jahre lang mindestens 500,00 € pro Jahr zu spenden. Die Spenden der Mäzene kommen dem Next Generation Fund zugute, der eingerichtet wurde, um Aktivitäten zur Förderung junger Talente zu finanzieren, wie die Young Artist Platform und die Masterclass.
10.3
Freunde haben Vorrang beim Kartenverkauf, erhalten 10%-Rabatte beim Kauf von Eintrittskarten, werden zu besonderen Veranstaltungen eingeladen und können einen Gast zu ausgewählten Konzerten mitbringen.
10.4
Die Förderer sind außerdem zum Eröffnungskonzert, zur Plattform für junge Künstler, zum Meisterkurs und zum Präsentationskonzert des Meisterkurses eingeladen.
10.5 Für Freunde gelten die folgenden Bestimmungen:
a. Die Freundschaft ist unbefristet bis zum Austritt am Ende des Jahres.
b. Ausgangspunkt für die Zahlung ist eine Einzugsermächtigung.
c. Bei Zahlung per Banküberweisung wird ein Aufschlag von 5,00 € auf den Beitrag der Freunde erhoben.
d. Die Abbuchungen erfolgen jährlich Ende Januar, und Freunde, die per Bank bezahlen, erhalten eine Zahlungserinnerung und ein Ermächtigungsformular.
e. Ende Februar wird der Freundespass mit einem Rabattcode an alle registrierten Freunde, die im vergangenen Jahr bezahlt haben, verschickt.
f. Wenn ein Freund in zwei aufeinander folgenden Jahren keine Freundschaftsgebühr bezahlt hat, wird er aus der Datei der aktiven Freunde entfernt.

  1. Beanstandungen

11.1 Beschwerden über die Durchführung des Vertrages zwischen dem Internationalen Songfestival Zeist und dem Besucher müssen innerhalb von acht Tagen, nachdem die Durchführung des Vertrages stattgefunden hat oder hätte stattfinden müssen, bei der Leitung des Internationalen Songfestivals Zeist eingereicht werden. Wenn Beschwerden nach dieser Frist eingereicht werden, kann die Leitung des Internationalen Song Festivals Zeist beschließen, sie nicht zu bearbeiten.
11.2 Reklamationen sind in Bezug auf die folgenden Beschwerden und Umstände nicht möglich und führen zu keiner Verpflichtung zur Entschädigung seitens des International Song Festival Zeist:
a. Änderungen des Programms, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Änderungen in Bezug auf die Person(en) der Ausführenden, die Zusammensetzung des Programms, den Zeitplan des Programms und die Verlegung von Veranstaltungen auf einen anderen Termin;
b. die Qualität der Aufführungen der Veranstaltungen, auf die sich die Vereinbarung zwischen dem Internationalen Songfestival Zeist und dem Besucher bezieht;
c. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch andere Besucher oder unrechtmäßige Eindringlinge verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten, Diebstahl und Vandalismus; im Falle wiederholter Belästigungen oder Unannehmlichkeiten durch bestimmte, noch zu identifizierende Besucher wird das Internationale Songfestival Zeist alles tun, um diesen Besuchern den Zugang in Zukunft zu verweigern (falls erforderlich);
d. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch Wartungsarbeiten am Gebäude oder an der Wohnung verursacht werden, und/oder über die Folgen solcher Wartungsarbeiten, die vernünftigerweise zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden könnten;
e. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch das unsachgemäße Funktionieren von Einrichtungen in den Hallen des Gebäudes oder des Ortes verursacht werden;
f. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, einschließlich einer eingeschränkten Sichtbarkeit für den Besucher, die durch (Ton-)Aufnahmen durch die Medien und die technischen Einrichtungen in den Hallen verursacht werden, die dadurch entstehen;
g. (Lärm) Belästigungen, die durch gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen, einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vorbereitung dieser Veranstaltungen, oder die in sonstiger Weise mit diesen Veranstaltungen zusammenhängen, in anderen Bereichen des Gebäudes oder des Veranstaltungsortes verursacht werden;
h. die Zuweisung und Verteilung der Sitzplätze und/oder eine durch die Umstände bedingte Änderung des Sitzplans;
i. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, einschließlich eingeschränkter Sicht auf die Bühne und/oder Übertitel;
j. das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Übertiteln, die auf eine Störung der technischen Einrichtungen zurückzuführen sind, oder die Entscheidung des Internationalen Song Festivals Zeist, solche Einrichtungen zur Verfügung zu stellen oder nicht;
k. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch Streiks im öffentlichen Verkehr verursacht werden;
l. Verweigerung des Zugangs zu einer Veranstaltung, die bereits begonnen hat.

  1. Schlussbestimmungen

 

12.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle zwischen dem Besucher und dem International Song Festival Zeist bestehenden Vereinbarungen unterliegen dem niederländischen Recht.
12.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung zwischen
International Song Festival Zeist und der Besucher oder eine sich daraus ergebende Vereinbarung werden ausschließlich durch das zuständige Gericht in Amsterdam entschieden. Das International Song Festival Zeist ist jederzeit berechtigt, ein anderes gesetzlich zuständiges Gericht zu benennen.

Datenschutz

Die Stiftung Internationales Songfestival Zeist (ILFZ) ist sich bewusst, dass Sie ihr persönliche Daten zur Verfügung stellen. Die Stiftung ist sich bewusst, dass Sie Ihr Vertrauen in sie setzen und sieht es als ihre Verantwortung an, mit Ihren Daten sorgfältig umzugehen. In dieser Datenschutzerklärung erfahren Sie, welche Daten wir über Sie speichern, warum und für welchen Zeitraum.

Welche Daten verarbeiten wir?

Wenn Sie Eintrittskarten für eine unserer Veranstaltungen bestellen, erfassen wir diese Daten (soweit sie für das Ticketingsystem erforderlich sind):
- Ihr Vor- und Nachname
- wie Sie angesprochen werden möchten (Herr/Frau)
- Ihre Adressdaten
- Ihre Telefonnummer
- Ihre E-Mail Adresse
- für welche Aktivitäten Sie Tickets bestellt haben
- zu welchem Tarif Sie die Tickets bestellt haben (normal/freundlich/<30 Jahre)

Für den Versand von Newslettern speichern wir nur:
- Ihr Vor- und Nachname
- wie Sie angesprochen werden möchten (Herr/Frau)
- Ihre E-Mail Adresse
- und wenn Sie dies getan haben, Ihren Wohnort.

Wenn Sie ein Freund oder Gönner sind, registrieren wir Sie zusätzlich:

- Egal, ob Sie allein, mit einem Partner oder als Pate ein Freund geworden sind;
- ob Sie uns eine Vollmacht zum Einzug Ihrer jährlichen Spende erteilt haben;
- die Kontonummer, für die Sie eine Vollmacht erteilt haben;
- die Geschenkvereinbarung für den Empfänger, wenn Sie sie in Anspruch nehmen;
- Die Höhe Ihrer jährlichen Spende.

Zu welchem Zweck erfassen wir diese Daten?

Die oben genannten personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um:
- Ihre Bestellung bearbeiten und Ihnen die Eintrittskarten per E-Mail zusenden;
- um Ihnen unseren Newsletter und/oder anderes Informationsmaterial zukommen zu lassen;
- in der Lage sein, Sie zu kontaktieren, falls dies zur Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich ist;
- Um Sie über Änderungen an unseren Dienstleistungen und Produkten informieren zu können;
- eine aktuelle Datenbank der Freunde und Gönner zu führen;
- um Ihren jährlichen Freundschaftsbeitrag und Gönnerbeitrag einziehen zu können.

Wie lange bewahren wir Ihre Daten auf?

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nicht länger auf, als es für die Erfüllung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist. Wenn Sie für einen Zeitraum von bis zu fünf aufeinanderfolgenden Jahren keine Bestellungen mehr aufgeben, löschen wir die zum Zwecke des Ticketverkaufs erhobenen Daten aus unseren Dateien.

Wenn Sie während eines Zeitraums von bis zu fünf aufeinanderfolgenden Jahren keine Freundschaftsbeiträge mehr gezahlt haben, löschen wir die zum Zweck der Freundschaftsverwaltung erhobenen Daten aus unseren Dateien. Wir bewahren Spendenvereinbarungen für die von den Steuerbehörden vorgeschriebenen 7 Jahre auf.

Bei den Newslettern können Sie sich jederzeit über den Link in der Fußzeile abmelden. Ihre Daten bleiben dann allerdings erhalten. Wenn Sie dauerhaft aus der Mailingliste gestrichen werden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an info@ilfz.nlmit Ihrer Anfrage.

Geben wir Ihre Daten an Dritte weiter?

Wir geben Ihre Daten nur dann an Dritte weiter, wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Wir schließen einen Verarbeitungsvertrag mit Organisationen ab, die Ihre Daten in unserem Auftrag verarbeiten, um das gleiche Maß an Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten. Das International Song Festival Zeist bleibt für diese Verarbeitung verantwortlich. Wir übermitteln Ihre Daten nicht in Länder außerhalb der EU.

Sicherheit

Wir ergreifen geeignete Maßnahmen, um Missbrauch, Verlust, unbefugten Zugriff und andere unerwünschte Handlungen mit personenbezogenen Daten zu verhindern.

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht auf Zugang, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Sie haben auch das Recht, Ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das International Song Festival Zeist zu widersprechen.

Richten Sie Ihren Einspruch oder Antrag vorzugsweise per E-Mail an unser Sekretariat. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite. Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen beantworten. Um sicher zu gehen, dass die Anfrage von Ihnen stammt, bitten wir Sie, eine Kopie eines gültigen Ausweises zu schicken. Auf dieser Kopie müssen nur Ihr Name und Ihre Initialen lesbar bleiben. Alle anderen persönlichen Angaben (BSN, Passfoto, Passnummer usw.) können zum Schutz Ihrer Privatsphäre unkenntlich gemacht werden.

Sie können bei den Gerichten eine Beschwerde über den Schutz Ihrer persönlichen Daten einreichen. Sie berufen sich dabei auf den Rechtsschutz, den Ihnen das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten bietet. Sie können Ihre Beschwerde auch über den folgenden Link bei der Behörde für personenbezogene Daten einreichen: https://autoriteitpersoonsgegevens.nl/nl/contact-met-de-autoriteit-persoonsgegevens/tip-ons .

Cookies oder ähnliche Techniken

Die Website des International Song Festival Zeist verwendet nur technische und funktionelle Cookies. Und analytische Cookies, die nicht in Ihre Privatsphäre eindringen. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone gespeichert wird, wenn Sie diese Website zum ersten Mal besuchen. Die von uns verwendeten Cookies sind für das technische Funktionieren der Website und Ihre Benutzerfreundlichkeit notwendig. Sie sorgen dafür, dass die Website ordnungsgemäß funktioniert und merken sich zum Beispiel Ihre Präferenzen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, indem Sie Ihren Internetbrowser so einstellen, dass keine Cookies mehr gespeichert werden. Darüber hinaus können Sie über die Einstellungen Ihres Browsers auch bereits gespeicherte Informationen löschen.

Fragen?

Sie können uns über unser Sekretariat erreichen:
Herr Wim Bekkers
Cor Ruyslaan 12
3584 GD Utrecht
info@ilfz.nl

Für Freunde und Gönner:
Ton Tekstra
Van Lijndenlaan 14
1412EK Naarden
vrienden@ilfz.nl

KeksPolitik

Über unsere Cookie-Politik
Im Folgenden erklären wir, was Cookies sind, welche Cookies wir verwenden und wie. Sie können auch lesen, wie Sie Ihre Einstellungen verwalten können. Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre persönlichen Daten behandeln und schützen, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie. Sie können Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies jederzeit ändern oder widerrufen, wenn Sie www.ilfz.nl besuchen. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, gilt dies für die Domain: ilfz.de
[user_consent_state]
 
Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien, die dazu dienen, kleine Informationen zu sammeln und auf Ihrem PC, Laptop oder Mobiltelefon zu speichern, wenn Sie unsere Website besuchen. Sie helfen uns, die Website ordnungsgemäß und sicher zu gestalten und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Außerdem helfen uns Cookies zu verstehen, wie die Website funktioniert, und zu analysieren, was gut funktioniert und wo Verbesserungen notwendig sind.
 
Wie verwenden wir Cookies?
Wie die meisten Online-Dienste verwendet auch unsere Website so genannte Erstanbieter- und Drittanbieter-Cookies für verschiedene Zwecke.Erstanbieter-Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website erforderlich und erfassen keine personenbezogenen Daten.Drittanbieter-Cookies dienen vor allem dazu, zu verstehen, wie die Website funktioniert, wie Sie während Ihres Besuchs auf unserer Website navigieren, und um uns zu helfen, unsere Website sicher zu halten. Durch die Verwendung dieser Cookies können wir Ihnen eine bessere Nutzererfahrung bieten und einen schnelleren und einfacheren Besuch unserer Website in der Zukunft gewährleisten.
 
Welche Arten von Cookies verwenden wir?
Wir verwenden verschiedene Arten von Cookies: Unverzichtbare Cookies: Diese Cookies sind notwendig, damit Sie die volle Funktionalität unserer Website nutzen können. Sie ermöglichen es uns, Benutzersitzungen aufrechtzuerhalten und Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Diese Cookies sammeln oder speichern keine persönlichen Informationen. Statistische Cookies: Diese Cookies speichern statistische Informationen, wie z. B. die Anzahl der Besucher der Website, die Anzahl der einzelnen Besucher, die besuchten Seiten der Website, die Quelle des Besuchs usw. Diese Daten helfen uns zu verstehen und zu analysieren, wie gut unsere Website funktioniert und wo Verbesserungen notwendig sind.Funktionale Cookies: Diese Cookies unterstützen bestimmte nicht-essentielle Funktionalitäten auf unserer Website. Zu diesen Funktionen gehören das Einbetten von Inhalten wie Videos oder das Teilen von Inhalten der Website auf Social-Media-Plattformen.Cookie-Präferenzen: Diese Cookies helfen uns, Ihre Einstellungen und Browsing-Präferenzen zu speichern, damit Sie bei zukünftigen Besuchen der Website ein besseres und effizienteres Erlebnis haben."[cookie_audit columns="cookie,description" heading="Die folgende Liste enthält Informationen über die auf unserer Website verwendeten Cookies."]
 
Wie kann ich meine Cookie-Einstellungen verwalten?
Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Präferenzen später während Ihres Besuchs auf unserer Website zu ändern, können Sie darauf klicken: [user_consent_state] 
 
Die Einwilligungserklärung wird dann erneut angezeigt, so dass Sie Ihre Einstellungen ändern oder Ihre Einwilligung vollständig widerrufen können. Sie können Ihre Browsereinstellungen ändern, um Cookies zu blockieren oder zu löschen. Weitere Informationen zur Verwaltung und Löschung von Cookies finden Sie unter wikipedia.org: www.allaboutcookies.org.
de_DE