1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag, der zwischen Internationaal Lied Festival Zeist und der Person, die eine Eintrittskarte für Internationaal Lied Festival Zeist bestellt/kauft (im Folgenden: der ‘Besucher’), geschlossen wird.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet Veranstaltung (musikalische) Aufführungen und/oder andere Manifestationen im weitesten Sinne des Wortes.
1.2 In diesen allgemeinen Bedingungen bezeichnet der Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet, den eigentlichen Veranstaltungsort sowie alle ihn umgebenden Anlagen, Räume, Felder usw., die Teil des Komplexes sind, in dem die Veranstaltung stattfindet.
2.1 Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zwischen Internationaal Lied Festival Zeist und dem Besucher kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Besucher eine Eintrittskarte für die Veranstaltung bei Internationaal Lied Festival Zeist bestellt/erwirbt.
2.2 Die Eintrittskarte wird einmalig ausgestellt.
2.3 Die Eintrittskarte berechtigt den Inhaber zum Besuch der Veranstaltung.
2.4 Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eintrittskarte dem Besucher zur Verfügung gestellt wird, trägt der Besucher das Risiko des Verlusts, des Diebstahls, der Beschädigung oder des Missbrauchs der Eintrittskarte.
2.5 Das Internationaal Lied Festival Zeist kann den Erhalt der Eintrittskarte nicht garantieren. Hat der Besucher keine Eintrittskarte erhalten, hat er dies dem Internationaal Lied Festival Zeist rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen. Rechtzeitig heißt, so rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung, dass das Internationaal Lied Festival Zeist die gekaufte Eintrittskarte entwerten und eine neue Eintrittskarte ausstellen kann. Wurde die Eintrittskarte beim Internationaal Lied Festival Zeist oder einer (Vor-)Verkaufsadresse erworben, erhält der Besucher eine neue Eintrittskarte. Der Besucher hat die Beweislast, dass er die Eintrittskarte gekauft hat.
2.6 Internationaal Lied Festival Zeist behält sich das Recht vor, die Anzahl der zu bestellenden Tickets zu begrenzen, und der Besucher ist dann verpflichtet, das von Internationaal Lied Festival Zeist festgelegte Limit einzuhalten.
2.7 Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Für die Eintrittskarten gelten die Bestimmungen von Artikel 6:230p Buchstabe e des Zivilgesetzbuches.
3.1 Der Inhaber der Eintrittskarte, der die Eintrittskarte zu Beginn der Veranstaltung zuerst vorzeigt, erhält Einlass. Das Internationaal Lied Festival Zeist geht davon aus, dass dieser Inhaber auch der Inhaber der Rechte ist.
3.2 Eine Eintrittskarte berechtigt nicht zum Zutritt zum Gebäude oder Veranstaltungsort (dem entsprechenden Bereich) nach dem Beginn oder nach dem Ende der jeweiligen Veranstaltung. Im Falle einer Live-Übertragung kann es jedoch möglich sein, nach Beginn der Veranstaltung teilzunehmen. Danach ist es nicht mehr möglich, sich die Aufführung anzusehen, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben.
3.3 Mit einem Ticket kann der Besucher eine Livestream-Vorstellung einmal auf einem Gerät ansehen. Die Livestream-Vorstellung darf nur im häuslichen Umfeld angesehen werden. Das Anschauen in einem größeren organisierten Rahmen ist verboten.
3.4 Der Besucher ist verpflichtet, sich während des Aufenthalts im Gebäude oder Veranstaltungsort entsprechend der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten und den Regeln des Anstands (bezogen auf die Art der besuchten Veranstaltung) zu verhalten. Der Besucher ist außerdem verpflichtet, die Hausordnung und die Anweisungen der als solche erkennbaren Bediensteten des Internationaal Lied Festival Zeist zu befolgen.
3.5 Verstößt der Besucher in irgendeiner Weise gegen diese Normen, die Hausordnung und/oder Anweisungen, kann ihm der (weitere) Zutritt zum Gebäude oder Veranstaltungsort verweigert werden, ohne dass der Besucher Anspruch auf Erstattung seiner Eintrittskarte und/oder anderer Kosten hat.
3.6 In diesem Fall kann der Zugang auf unbestimmte oder bestimmte Zeit verweigert werden.
4.1 Der Besucher ist verpflichtet, die Eintrittskarte für eine Veranstaltung für sich zu behalten und sie daher nicht weiterzuverkaufen, zum Verkauf anzubieten oder Dritten in irgendeiner Weise zu gewerblichen Zwecken anzubieten oder zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Besucher, der seine Eintrittskarte unentgeltlich (kostenlos) und nicht zu gewerblichen Zwecken an einen Dritten weitergibt, ist verpflichtet, die ihm als Besucher auferlegten Verpflichtungen, wie sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher zum Ausdruck kommen, auch der Person aufzuerlegen, der er die Eintrittskarte übergibt. Der Besucher garantiert dem Internationaal Lied Festival Zeist, dass diese dritte(n) Person(en) die Verpflichtungen einhalten wird/werden.
4.3 Internationaal Lied Festival Zeist ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), die Identität des Inhabers der Eintrittskarte zu überprüfen, um festzustellen, ob sie mit dem Namen des Besuchers übereinstimmt, und, falls dies nicht der Fall ist, dem Inhaber den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.
5.1 Der Besucher muss sowohl vor Beginn als auch während der Veranstaltung und solange er sich am Ort der Veranstaltung aufhält, im Besitz einer gültigen und unbeschädigten Eintrittskarte sein. Er ist verpflichtet, seine Eintrittskarte auf Verlangen der berechtigten Personen vorzuzeigen.
5.2 Im Interesse des/der Darsteller(s) und der anderen Besucher ist es dem Besucher untersagt, während der Veranstaltung ohne Genehmigung des Internationaal Lied Festival Zeist Foto-, Video-, Film- und Tonaufnahmen zu machen und/oder geeignete Geräte zu diesem Zweck zu verwenden. Dem Besucher ist es nicht gestattet, die (Livestream-)Aufführung in welcher Form und mit welchen Mitteln auch immer zu vervielfältigen, zu verbreiten oder (einen einzelnen Teil davon) zu senden oder in einer Datenbank oder einem Abrufsystem zu speichern. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann dem Besucher der (weitere) Zugang zum Gebäude oder zum Veranstaltungsort verweigert werden.
5.3 Der Besucher darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht für seine eigene Organisation werben.
5.4 Der Besucher ist verpflichtet, die Vorschriften (einschließlich der Hausordnung) einzuhalten und/oder
Anweisungen von Internationaal Lied Festival Zeist, den Betreibern des Veranstaltungsortes, den Ordnungskräften, der Feuerwehr und anderen befugten Personen.
5.5 Innerhalb des Gebäudes oder Veranstaltungsortes ist das Rauchen in Bezug auf alle (auch elektronischen) Rauchmaterialien verboten, mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherbereiche. Ein Beamter des Gebäudes oder Veranstaltungsortes hat das Recht, dem Besucher im Falle eines Verstoßes den (weiteren) Zugang zum Gebäude oder Veranstaltungsort zu verweigern, ohne dass der Besucher Anspruch auf Erstattung der Eintrittskarte und/oder anderer Kosten hat.
6.1 Verstößt der Besucher gegen (eine oder mehrere) der in diesen allgemeinen Bedingungen genannten Bestimmungen, ist Internationaal Lied Festival Zeist berechtigt, die Eintrittskarte für ungültig zu erklären oder dem Besucher den (weiteren) Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern, ohne dass der Besucher Anspruch auf Rückerstattung des von ihm an Internationaal Lied Festival Zeist für die Eintrittskarte gezahlten Betrags (einschließlich der Servicekosten) hat. Inhaber von ungültig gemachten Eintrittskarten haben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder anderweitige Entschädigung.
6.2 Internationaal Lied Festival Zeist behält sich das Recht vor, dem Besucher den (weiteren) Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern oder den Besucher vom Veranstaltungsort zu verweisen, wenn Internationaal Lied Festival Zeist dies nach vernünftigem Ermessen zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung während der Veranstaltung für erforderlich hält.
6.3 Das Internationaal Lied Festival Zeist hat das Recht, Bild- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung, bei der der Besucher anwesend ist, vor, während und/oder nach der Veranstaltung zu machen. Das Internationaal Lied Festival Zeist handelt im Einklang mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG), indem es den Besucher nicht in identifizierbarer Weise aufzeichnet. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine Person identifizierbar ist, wenn ihre Identität ohne unverhältnismäßigen Aufwand feststellbar ist.
7.1 In Ergänzung zu Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet das Internationaal Lied Festival Zeist nicht für Schäden, die der Besucher erleidet, einschließlich der Erstattung der Eintrittskarte und/oder anderer Kosten, die durch höhere Gewalt seitens des Internationaal Lied Festival Zeist entstanden sind. Als höhere Gewalt gilt jeder Umstand, auf den das Internationaal Lied Festival Zeist keinen Einfluss hat - auch wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Möglichkeit vorhersehbar war - und der die Erfüllung des Vertrags vorübergehend oder dauerhaft verhindert, sowie, soweit nicht bereits darin enthalten, Feuer, Streik, Witterungsbedingungen, staatlich angeordnete Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten, terroristische Bedrohungen und Störungen.
7.2 Im Falle höherer Gewalt, zu der in diesem Zusammenhang auch die Krankheit und/oder der Ausfall eines oder mehrerer Darsteller gehört, hat das Internationaal Lied Festival Zeist das Recht, den/die betreffenden Darsteller durch vergleichbare andere Darsteller zu ersetzen und gegebenenfalls das Programm anzupassen oder die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder abzusagen.
7.3 Wenn die Veranstaltung von Internationaal Lied Festival Zeist aufgrund von oder im Zusammenhang mit höherer Gewalt vor ihrem Beginn abgesagt wird, ist Internationaal Lied Festival Zeist nur verpflichtet, dem Besucher den auf der Eintrittskarte angegebenen Preis oder, falls dieser nicht vorhanden ist, den vom Besucher über die in Artikel 1.1 genannte offizielle Vorverkaufsadresse gezahlten Preis (ohne Servicegebühren) zu erstatten. Wenn eine Veranstaltung nach ihrem Beginn aufgrund von oder im Zusammenhang mit höherer Gewalt abgesagt werden muss, ist Internationaal Lied Festival Zeist nur verpflichtet, einen Teil des auf der Eintrittskarte angegebenen Preises oder, in Ermangelung dessen, den vom Besucher über die in Artikel 1.1 genannte offizielle Vorverkaufsadresse gezahlten Preis (ohne Servicegebühren) zu erstatten, der von Internationaal Lied Festival Zeist festgelegt wird. Rückerstattungen werden nur innerhalb von zwölf Wochen nach dem stornierten Datum vorgenommen. Servicegebühren oder andere Schäden werden nicht erstattet.
7.4 Wenn die Veranstaltung vom Internationaal Lied Festival Zeist verlegt wird, bleibt die Eintrittskarte für das neue Datum, an dem die Veranstaltung stattfindet, gültig. Das Internationaal Lied Festival Zeist kann sich auch dafür entscheiden, im Falle einer Verlegung neue Eintrittskarten für die Veranstaltung auszustellen. In diesem Fall verlieren die zuvor ausgestellten Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Kann oder will der Besucher die Veranstaltung am neuen Termin nicht besuchen, hat er das Recht, seine Eintrittskarte bei demjenigen abzugeben, bei dem er die Eintrittskarte erworben hat, und erhält eine Erstattung der Eintrittskarte und/oder der sonstigen Kosten. Diese Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Besucher innerhalb von zwölf Wochen ab dem Datum, an dem die Veranstaltung stattfinden sollte, eine gültige und unbeschädigte Eintrittskarte bei der Vorverkaufsadresse einreicht. Bedienungsgelder oder sonstige Schäden werden nicht erstattet. Der Besucher hat auch keinen Anspruch auf (Ersatz-)Eintritt zu einer anderen Veranstaltung.
7.5 Das Internationaal Lied Festival Zeist hat das Recht, die (regulären) Öffnungszeiten an gelegentliche Übungen im Rahmen seiner Notfallmaßnahmen anzupassen oder im Notfall das Gebäude oder den Veranstaltungsort ganz oder teilweise zu evakuieren, ohne dass der Besucher Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittskarte und/oder andere Kosten und/oder Entschädigung hat).
8.1 Der Aufenthalt des Besuchers im Gebäude oder am Veranstaltungsort erfolgt ausschließlich auf eigene Kosten und Gefahr. Das Internationaal Lied Festival Zeist haftet nur für Sach- und/oder Folgeschäden, die der Besucher erleidet, oder für Verletzungen, die dem Besucher zugefügt werden und die direkt und ausschließlich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Internationaal Lied Festival Zeist und/oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen sind. Nur die Schäden, für die das Internationaal Lied Festival Zeist versichert ist oder nach billigem Ermessen hätte versichert werden müssen, kommen für eine Entschädigung in Betracht, und zwar nur in Höhe der angewandten Höchstversicherungssumme oder maximal 25.000 EUR pro Ereignis. Wird aus irgendeinem Grund keine Versicherungsleistung erbracht, ist die Haftung des Internationaal Lied Festival Zeist auf einen Betrag von 25.000 EUR pro Ereignis oder Reihe von zusammenhängenden Ereignissen beschränkt.
8.2 Die Haftung des Internationaal Lied Festival Zeist ist u. a. ausgeschlossen für:
a. Schäden infolge von Handlungen Dritter, einschließlich der vom Internationaal Lied Festival Zeist beauftragten Personen und der Mieter des Gebäudes oder des Ortes (der Räume) sowie der von diesen Dritten beauftragten Personen;
b. Schäden, die sich aus der Nichtbefolgung von Anweisungen der Bediensteten des Internationaal Lied Festival Zeist und aus der Nichtbeachtung allgemein gültiger Anstandsregeln ergeben;
c. (Folge-)Schäden, die sich aus unvorhersehbaren Änderungen der Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltungen ergeben, auf die sich der Vertrag zwischen dem Internationaal Lied Festival Zeist und dem Besucher bezieht;
d. Schäden, die durch andere Besucher verursacht werden.
e. Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung der Eintrittskarte entstehen.
9.1 Die personenbezogenen Daten des Besuchers, einschließlich der Daten zu Name, Adresse, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer, Geschlecht, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse des Besuchers, die vom Internationaal Lied Festival Zeist im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Eintrittskarte erfasst werden, werden in die Verwaltung des Internationaal Lied Festival Zeist aufgenommen und möglicherweise an den/die entsprechenden Partner der Veranstaltung weitergegeben. Der Zweck dieser Verwaltung besteht darin, personenbezogene Daten für Verwaltungsvorgänge, Besucher-Markenanalysen und Mailings zu verwalten und zu nutzen.
9.2 Als betroffene Person kann der Besucher jederzeit das Recht auf Einsichtnahme geltend machen und/oder sich vom Erhalt von Mailings abmelden. Das Internationaal Lied Festival Zeist verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften und in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzpolitik, die auf der Website des Internationaal Lied Festival Zeist zu finden ist.
10.1 Die Freunde werden über ein Antrags- oder Genehmigungsformular registriert und zahlen einen jährlichen Freundschaftsbeitrag, der von Internationaal Lied Festival Zeist festgelegt wird. Ab 2024 beträgt der Beitrag für Freunde 45,00 € und für einen Freund mit Partner 70,00 €. Freunde, die kein Mandat erteilen, zahlen einen Aufschlag von 5,00 € für Verwaltungskosten (der Beitrag beträgt dann 50,00 € bzw. 75,00 €). Die Beiträge der Freunde kommen dem Betrieb von Internationaal Lied Festival Zeist zugute.
10.2 Mäzene verpflichten sich im Rahmen einer regelmäßigen Schenkungsvereinbarung, mindestens fünf Jahre lang mindestens 500,00 € pro Jahr zu spenden. Die Spenden der Mäzene kommen dem Next Generation Fund zugute, der eingerichtet wurde, um Aktivitäten zur Förderung junger Talente zu finanzieren, z. B. die Young Artist Platform und den Meisterkurs.
10.3 Freunde haben Vorrang beim Kartenverkauf, erhalten 10%-Rabatte beim Kauf von Eintrittskarten, erhalten Einladungen zu besonderen Veranstaltungen und können einen Gast zu ausgewählten Konzerten mitbringen.
10.4 Die Förderer sind außerdem zum Eröffnungskonzert, zur Plattform für junge Künstler, zum Meisterkurs und zum Vortragskonzert des Meisterkurses eingeladen.
10.5 Für Freunde gelten die folgenden Bestimmungen:
a. Die Freundschaft ist unbefristet bis zum Austritt am Ende des Jahres.
b. Ausgangspunkt für die Zahlung ist eine Einzugsermächtigung.
c. Bei Zahlung per Banküberweisung wird ein Aufschlag von 5,00 € auf den Beitrag der Freunde erhoben.
d. Die Abbuchungen erfolgen jährlich Ende Januar, und Freunde, die per Bank bezahlen, erhalten eine Zahlungserinnerung und ein Ermächtigungsformular.
e. Ende Februar wird der Freundespass mit einem Rabattcode an alle registrierten Freunde, die im vergangenen Jahr bezahlt haben, verschickt.
f. Wenn ein Freund in zwei aufeinander folgenden Jahren keine Freundschaftsgebühr bezahlt hat, wird er aus der Datei der aktiven Freunde entfernt.
11.1 Beschwerden über die Erfüllung des Vertrages zwischen dem Internationaal Lied Festival Zeist und dem Besucher müssen innerhalb von acht Tagen nach der Erfüllung des Vertrages bei der Leitung des Internationaal Lied Festival Zeist eingereicht werden oder hätten eingereicht werden müssen. Werden Beschwerden nach Ablauf dieser Frist eingereicht, kann die Leitung des Internationaal Lied Festival Zeist beschließen, sie nicht zu bearbeiten.
11.2 Reklamationen sind in Bezug auf die folgenden Beanstandungen und Umstände nicht möglich und führen zu keiner Entschädigungspflicht seitens des Internationaal Lied Festival Zeist:
a. Änderungen des Programms, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Änderungen in Bezug auf die Person(en) der Ausführenden, die Zusammensetzung des Programms, den Zeitplan des Programms und die Verlegung von Veranstaltungen auf einen anderen Termin;
b. die Qualität der Aufführungen der Veranstaltungen, die Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Internationaal Lied Festival Zeist und dem Besucher sind;
c. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch andere Besucher oder unrechtmäßige Eindringlinge verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten, Diebstahl und Vandalismus; im Falle wiederholter Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch bestimmte, noch zu identifizierende Besucher verursacht werden, wird das Internationaal Lied Festival Zeist alle Anstrengungen unternehmen, um diesen Besuchern den Zugang in Zukunft zu verweigern (falls erforderlich);
d. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch Wartungsarbeiten am Gebäude oder an der Wohnung verursacht werden, und/oder über die Folgen solcher Wartungsarbeiten, die vernünftigerweise zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden könnten;
e. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch das unsachgemäße Funktionieren von Einrichtungen in den Hallen des Gebäudes oder des Ortes verursacht werden;
f. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, einschließlich einer eingeschränkten Sichtbarkeit für den Besucher, die durch (Ton-)Aufnahmen durch die Medien und die technischen Einrichtungen in den Hallen verursacht werden, die dadurch entstehen;
g. (Lärm) Belästigungen, die durch gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen, einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vorbereitung dieser Veranstaltungen, oder die in sonstiger Weise mit diesen Veranstaltungen zusammenhängen, in anderen Bereichen des Gebäudes oder des Veranstaltungsortes verursacht werden;
h. die Zuweisung und Verteilung der Sitzplätze und/oder eine durch die Umstände bedingte Änderung des Sitzplans;
i. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, einschließlich eingeschränkter Sicht auf die Bühne und/oder Übertitel;
j. das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Übertiteln aufgrund einer Störung der technischen Einrichtungen oder aufgrund der Entscheidung des Internationaal Lied Festival Zeist, diese Einrichtung bereitzustellen oder nicht;
k. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch Streiks im öffentlichen Verkehr verursacht werden;
l. Verweigerung des Zugangs zu einer Veranstaltung, die bereits begonnen hat.
12.1 Diese allgemeinen Bedingungen und jeder zwischen dem Besucher und Internationaal Lied Festival Zeist bestehende Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht.
12.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung zwischen
Internationaal Lied Festival Zeist und der Besucher oder eine sich daraus ergebende Vereinbarung werden ausschließlich durch das zuständige Gericht in Amsterdam entschieden. Internationaal Lied Festival Zeist ist jederzeit berechtigt, ein anderes gesetzlich zuständiges Gericht zu benennen.